09. 07. 2013 - Wie Kunden die Angst vor der Privatrente genommen wird
(ac) Die Minizinsen erschweren den Verkauf von Altersvorsorgeprodukten. Zudem besteht bei den Kunden die unterschwellige Angst, dass das für eine Privatrente einbezahlte Geld bei einem frühen Tod verloren ist. Vertriebsprofis wurden befragt, ob der Abschluss einer privaten Rentenversicherung oft daran scheitert, dass der Kunde den dort eingezahlten Betrag nicht mehr vererben kann.„Nein, denn bei einer seriösen Beratung wird dem Kunden aufgezeigt, dass es in der privaten Rentenversicherung verschiedene Möglichkeiten gibt, die Hinterbliebenen dennoch zu berücksichtigen“, heißt es bei der der HUK-Coburg. So bestehe die Möglichkeit, durch das Vereinbaren einer Garantiezeit die Rente im Todesfall für einen Zeitraum der Wahl an die Hinterbliebenen weiter zu zahlen.Dass der Kunde den in eine private Rentenversicherung eingezahlten Betrag nicht mehr vererben kann, ist nach Aussage der Zurich Gruppe Deutschland wohl eines der wichtigsten Hemmnisse für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Moderne Rentenversicherungsprodukte wie die des Unternehmens würden aber auf den Kundenwunsch eingehen, zumindest verbliebene Anteile des Ersparten den Hinterbliebenen hinterlassen zu können. Sogar mehr als das: Für den Notfall würden diese Produkte auch zu Lebzeiten der versicherten Person die Möglichkeit bieten, Teile des vorhandenen Kapitals herausnehmen zu können (Kapitalisierung der verbliebenen Todesfallleistung). Das Problem, dass der Abschluss einer privaten Rentenversicherung oft daran scheitert, dass der Kunde den dort eingezahlten Betrag nicht mehr vererben kann, ergibt sich nach Aussage der Debeka nicht für einen Anbieter, der neben der geförderten Altersvorsorge auch die klassische Rentenversicherung anbietet. Letztere sei hinsichtlich der Vererbbarkeit keinerlei Beschränkungen unterworfen. Das Bezugsrecht könne grundsätzlich auf jede Person, auch außerhalb der Familie, übertragen und jederzeit bis zum Beginn der Rentenzahlung oder der Auszahlung der einmaligen Kapitalabfindung geändert werden. Wem die am Markt befindlichen Möglichkeiten nicht ausreichen, für den hat Prof. Dr. Jochen Ruß vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) in Ulm noch eine andere Möglichkeit parat. Man könne beispielsweise Rentenprodukte so entwickeln, dass das Guthaben auch nach Rentenbeginn individuell dem einzelnen Kunden zugeordnet sei. Daraus bekomme der Kunde dann seine Rente bezahlt. Er könne jederzeit über sein Geld verfügen (Kündigung/Teilkündigung) – auch in der Rentenbezugsphase. Ein bei Tod noch vorhandenes Restguthaben könne an die Hinterbliebenen vererbt werden. Doch wenn das Guthaben bereits zu Lebzeiten des Kunden aufgebraucht sei, zahle der Versicherer die Rente weiter bis zum Tod. Dafür gebe es eine transparente Garantiegebühr. Diese Flexibilitäten, insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit des Geldes auch nach Rentenbeginn, werde vielen Menschen den Schritt einfacher machen werde, sich gegen das Risiko abzusichern, länger zu leben als das Geld reicht, sagt Ruß.„Für Kunden, die keine Hinterbliebenenversorgung benötigen, gibt es auch Produkte ohne Todesfallleistung“, betont die AXA. Ihr Anteil am Geschäft sei jedoch sehr gering.Text: Oskar H. Metzger
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