08. 07. 2013 - Neuer Notlagentarif für verschuldete Privatversicherte
(ac) Der Bundesrat hat die Einführung eines Notlagentarifs für verschuldete Privatversicherte beschlossen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) betrachtet den neuen Notlagentarif als gute Lösung für alle Versicherten.„Der Beitrag im Notlagentarif ist für die Betroffenen deutlich geringer als ihr vorheriger Tarifbeitrag, wobei sie in ihrer Absicherung für den Krankheitsfall keine Nachteile haben, da der gesetzlich geregelte Anspruch auf Notfallleistungen unverändert erhalten bleibt“, erläutert Uwe Laue, Vorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Betroffene könnten, sobald ihre Schulden beglichen seien, in ihren alten Normaltarif zurückkehren. Zugleich sinke die Summe der Beitragsausfälle und damit am Ende auch die Belastung der übrigen Versicherten. Das Gesetz sieht weiter vor, die Umstufung in den Notlagentarif rückwirkend durchzuführen, um die individuelle Schuldenlast auch für die Vergangenheit zu verringern. Dies erfordere einen hohen bürokratischen Aufwand, so der Verband, das insgesamt einige Monate Zeit beanspruchen könne.Weitere Informationen zum Thema unter Entlastung für Beitragsschuldner beschlossen
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