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05. 07. 2013 - Makler sollten frühzeitig an dem freiwilligen Weiterbildungskonzept der Branche teilnehmen

(ac) Die Initiative „gut beraten“ will mit einem freiwilligen Weiterbildungskonzept die Qualität in der Beratung verbessern. Hinter der Initiative stehen verschiedene Verbände, darunter auch der Maklerverband VDVM. Teilnehmende Versicherungsvermittler müssen demnach in Zeiträumen von fünf Jahren jeweils 200 Weiterbildungspunkte erwerben, das entspricht jährlich durchschnittlich 40 Punkten. Ein Punkt ergibt sich durch eine Lernzeit von 45 Minuten. Start soll der 01.01.2014 sein. Nachgefragt bei Dr. Hans-Georg Jenssen, Geschäftsführender Vorstand des VDVM e.V.AssCompact Herr Dr. Jenssen, der VDVM hat an dem Weiterbildungskonzept mitgearbeitet. Sind Sie mit dem Ergebnis auch im Sinne der Makler zufrieden?Dr. Hans-Georg Jenssen Die Umsetzung eines Weiterbildungskonzeptes, das für alle Versicherungsvermittler-typen gelten soll, ist natürlich immer schwierig. So war die Versicherungswirtschaft anfänglich daran interessiert, die Weiterbildung aller Versicherungsvermittler, also auch die von Versicherungsmaklern, am Pflichtenkanon der Ausbildung Versicherungsfachmann/Versicherungsfachfrau zu orientieren. Dies hätte bedeutet, dass ein Industrieversicherungsmakler oder Gewerbeversicherungsmakler Pflichtstunden zur privaten Krankenversicherung, zur Lebensversicherung oder zur privaten Hausratversicherung hätte absolvieren müssen. Diese Idee schien uns nicht zielführend. Deshalb hat der VDVM eigene Vorstellungen eingebracht, sodass jetzt alle Punkte, die die Fach- und Beratungskompetenz des Vermittlers stärken, angerechnet werden. Dies gibt Versicherungsmaklern den Freiraum, die Weiterbildung so durchzuführen, wie es den jeweiligen betrieblichen Erfordernissen entspricht. Insofern ist der VDVM mit dem Ergebnis, das wir für Versicherungsmakler erzielen konnten, sehr zufrieden. AC Was sollten Makler tun, wenn sie teilnehmen wollen? HGJ Der VDVM empfiehlt Versicherungsmaklern die frühzeitige Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen. Als Trusted Partner der Initiative übernimmt der VDVM gern den notwendigen Registrierungs- und Verwaltungsaufwand für teilnehmende Mitgliedsunternehmen. Angemeldet werden sollten unbedingt auch die Mitarbeiter, die am Point of Advice tätig sind. Es ist deshalb wichtig, sich schon jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Makler sollten beispielsweise auch prüfen, ob sie sich nicht zum Bildungsdienstleister akkreditieren lassen. Das eröffnet die Möglichkeit, interne Fortbildungen anrechnungsfähig zu machen.AC Ist es für einen Einzel- oder mittelständischen Makler schwieriger, die notwendigen Weiterbildungspunkte zu erhalten, wie etwa für Vertreter oder aber Partner, die Pools oder großen Vertrieben angeschlossen sind?HGJ Eventuell haben Versicherungsunternehmen, aber auch Großmakler, einfach aufgrund ihrer Organisationsgröße einen gewissen Vorteil bei der Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen. Jedoch haben auch kleine und mittelständische Makler die Möglichkeit, sich selbst weiterzubilden. Der VDVM wird seine Mitglieder bei der Weiterbildung nicht alleine lassen. Wir streben an, dass Versicherungsmakler durch Teilnahme an Verbandsveranstaltungen Weiterbildungspunkte erzielen können, beispielsweise beim Betriebswirtschaftlichen Tag, beim VDVM-Symposium oder den Veranstaltungen der Regionalkreise. Außerdem wird der VDVM ab Ende des Jahres anrechnungsfähige Webinare durchführen. Alles in allem können somit auch kleine und mittelständische Makler jährlich um die 20 der erforderlichen 40 Weiterbildungspunkte sammeln, sofern sie aktiv am Verbandsleben teilnehmen, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen.AC Könnten Produktgeber auf die Idee kommen, keine Vereinbarungen mehr mit Maklern einzugehen, die sich der Initiative nicht anschließen? Was könnte sich hier in der Zusammenarbeit ändern? HGJ Der neue GDV Verhaltenskodex Vertrieb verpflichtet Versicherer schon heute dazu, nur noch mit Versicherungsvermittlern zusammenzuarbeiten, die sich regelmäßig weiterbilden. Von dieser Regelung sind somit schon jetzt alle Versicherungsvermittler betroffen, egal ob Ausschließlichkeitsvertreter oder Makler. AC Die neue EU-Vermittlerrichtlinie wird eine Weiterbildungspflicht bringen. Wie viel ist dann die deutsche freiwillige Initiative noch wert?HGJ Die entscheidende Frage ist eigentlich nicht, ob die Weiterbildung aufgrund einer Selbstverpflichtung der Branche oder einer gesetzliche Weiterbildungspflicht erfolgt. Die Vermittlung von Versicherungen ist eine qualifizierte Tätigkeit und unsere Mitglieder bilden sich auch heute schon regelmäßig weiter. Insofern ist Weiterbildung kein Fremdwort. Es geht vielmehr darum, dass wir mit der Brancheninitiative ein schlüssiges und nachprüfbares Weiterbildungskonzept schaffen. Wenn dann der Tag kommt, an dem der Gesetzgeber die Fortbildung auf nationaler Ebene umsetzen muss, wird er feststellen, dass bereits ein breit akzeptiertes Weiterbildungskonzept existiert. Im besten Fall wird der Gesetzgeber dieses Konzept aufgreifen und übernehmen. Denn es darf bezweifelt werden, dass ein von Politikern aufgesetztes Weiterbildungskonzept zu so passgenauen Ergebnissen führt wie eines, das aus der Branche heraus konzeptioniert und umgesetzt wurde.Zur Weiterbildungsinitiative geht es hier: www.gutberaten.de

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