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02. 07. 2013 - GDV weist Kritik an Schadensregulierung zurück

(ac) Verzögerte Schadensregulierung und Leistungserbringung, diese Vorwürfe an Versicherer wurden, auch von Seiten der Makler, in den vergangenen Monaten immer lauter. Das Bundesjustizministerium reagierte und forderte die Versicherungsverbände und Verbraucherorganisationen auf, zu den Vorhaltungen Stellung zu beziehen. In seiner Antwort möchte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) klarstellen: Versicherer regulieren Schäden ohne unnötige Zeitverzögerung und im Interesse der Beteiligten.Anfang des Jahres hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Landesjustizverwaltungen angefragt, ob aus Sicht der Gerichte kritikwürdige Regulierungspraktiken der Versicherer zugenommen hätten und Defizite in der aktuellen Gesetzgebung bestünden. Dagegen wehrt sich nun der GDV in seiner Stellungnahme. „Die Regulierungspraxis funktioniert aus Sicht der Versicherten und Geschädigten gut. Das belegen sowohl die geringen Prozess- und Beschwerdequoten als auch die regelmäßig positiven Ergebnisse von Kundenbefragungen“, fasst Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV, die Stellungnahme zusammen. Der GDV verweist auf unterschiedliche Positionen und Fakten, die diese Erklärung stützen sollen. So seien Konflikte zwischen Kunde bzw. Geschädigtem und Versicherer die Ausnahme. Im Schnitt landen nur 0,6% (Schaden- und Unfallversicherung) bzw. 2% der Versicherungsfälle vor Gericht. Davon werden rund 30% (Schaden- und Unfallversicherung) bzw. 50% (Berufsunfähigkeitsversicherung) durch Vergleich beigelegt. Nur in 22% (Schaden- und Unfallversicherung) bzw. 15% (Berufsunfähigkeitsversicherung) der Urteile wurde von den Gerichten entgegen der Leistungsentscheidung der Versicherer entschieden, erläutert der Verband. Außerdem wären keine Anhaltspunkte für Verzögerungen auszumachen: Laut Beschwerdestatistik sei die Zahl der Eingaben 2012 im Vergleich zum Vorjahr sowohl beim Ombudsmann (-2,5%) als auch bei der BaFin (-5,7 %) rückläufig. Die hohe Kundenzufriedenheit nennt der GDV als weiteren Beleg: So habe das aktuelle YouGov „Servicebarometer Assekuranz 2013“ ergeben, dass fast 90% der Befragten darin die Regulierung eines erlittenen Schadens als sehr positiv bewerten. 28% der Befragten gaben an, dass mit einem Kontakt fast alles erledigt war. Mit einem Volumen von rund 44 Mrd. Euro in der Schaden- und Unfallversicherung und gut 76 Mrd. Euro (2012) in der Lebensversicherung erbringen die deutschen Versicherer jährlich konkrete Leistungen in beträchtlichem Umfang für ihre Kunden, so der Verband der Versicherungswirtschaft. Die Zahlen würden keinerlei Indizien für einen systematischen Missstand liefern, folgert der GDV. Der Verband möchte gegenüber dem Bundesjustizministerium deutlich Stellung beziehen. Vorsitzender von Fürstenwerth fasst zusammen: „Die erhobenen Zahlen und Fakten der Branche zeigen, dass das Konfliktpotenzial zwischen Kunden und ihren Versicherern deutlich geringer ist als es teilweise öffentlich dargestellt wird. Versicherer verzögern nicht und finden auch in strittigen Fällen fast immer Wege, die den Belangen aller Beteiligten gerecht werden.“ Der GDV sehe deshalb keinerlei Veranlassung, an den momentanen gesetzlichen Regulierungsgrundlagen zu rütteln. Weitere Informationen zu diesem Thema: „Versicherer müssen für jeden Versicherungsfall eine ordnungsgemäße Schadenregulierung sicherstellen“ und Gesetzliche Sanktionen bei verzögerter Schadensregulierung in Planung?

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