Wenn im Praktikum oder Ferienjob ein Unfall passiert
(verpd) Zwar genießen Schüler und Studierende im Rahmen eines Ferienjobs oder Praktikums wie alle anderen Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen einen gesetzlichen Unfallschutz. Doch die Absicherung hat auch Einschränkungen.
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