Privathaftpflicht: Schutz bei Demenz
Demenzkranke müssen ihre Krankheit nicht dem Privathaftpflichtversicherer melden, auch wenn einige Fachverbände im Internet diesen Eindruck erwecken. Unsere Schwesterzeitschrift test hat die Anbieter mit den besten Tarifen aus unserem jüngsten Test befragt. Alle beteuern: „Demenz ist keine Gefahrerhöhung.“ Keiner fragt danach, keiner verweigert die Leistung oder verlangt eine nachträgliche Meldung.
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