Leseraufruf: Zahlt Ihr Lebensversicherer einen Nachschlag?
Kunden, die ihre Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, haben Anspruch auf mehr Geld. Dies gilt nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), wenn ein Kunde nach der Kündigung weniger als die Hälfte des eingezahlten Kapitals zurückerhalten hat (siehe Grafik). Dann hat der Versicherer die Abschlusskosten bereits gleich in den ersten Vertragsjahren abgezogen sowie hohe Stornogebühren erhoben. Hat Ihr Versicherer nachgezahlt? Schreiben Sie uns an lebensversicherung@stiftung-warentest.de Ihre Erfahrungen.
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