Leser­aufruf: Zahlt Ihr Lebens­versicherer einen Nach­schlag?

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Leser­aufruf: Zahlt Ihr Lebens­versicherer einen Nach­schlag?

Kunden, die ihre Kapital­lebens­versicherung oder private Renten­versicherung vorzeitig gekündigt oder beitrags­frei gestellt haben, haben Anspruch auf mehr Geld. Dies gilt nach mehreren Urteilen des Bundes­gerichts­hofs (BGH), wenn ein Kunde nach der Kündigung weniger als die Hälfte des einge­zahlten Kapitals zurück­erhalten hat (siehe Grafik). Dann hat der Versicherer die Abschluss­kosten bereits gleich in den ersten Vertrags­jahren abge­zogen sowie hohe Storno­gebühren erhoben. Hat Ihr Versicherer nachgezahlt? Schreiben Sie uns an lebensversicherung@stiftung-warentest.de Ihre Erfahrungen.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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