Rückkaufswerte: Allianz kauft sich frei - Keine Offenlegung der Berechnungsgrundlage der Lebensversicherung
Der Allianz-Konzern versucht mit einer freiwilligen Zahlung an ehemalige Kunden der Forderung der Verbraucherzentrale Hamburg nach Offenlegung der Berechnungsgrundlage ihrer Lebensversicherungen zu entkommen. Vor Urteilsverkündung hat der Versicherer insgesamt 74.250,36 Euro an die knapp 80 Kläger gezahlt, um das Verfahren am Stuttgarter Landgericht zur eigenen Gunst zu wenden. weiterlesen
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