Lücke im Versicherungsschutz - Privatversicherungen lassen Sterbenskranke allein
Kostenübernahme auf Kulanzbasis ist möglich, einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Sterbenskranke Patienten, die palliativ versorgt werden, müssen die Kosten für die Behandlung meist selber tragen. Bei Kassenpatienten ist das anders. Related Stories Weniger Qualität, schlechtere Versorgung - Ärzten graust es vor der Bürgerversicherung Anpassung der Gebührenordnung - Ärzte verlangen 30 Prozent „Inflationsausgleich“
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