17. 05. 2013 - GDV-Datenschutz- und …

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ARAG B2B - KW 23

17. 05. 2013 - GDV-Datenschutz- und Vertriebskodex in der Kritik

Mit dem Datenschutz- und Vertriebskodex hat die Assekuranz die Grundlage für eine freiwillige Selbstregulierung in zwei wichtigen Feldern gelegt. Der VDVM bemängelt jedoch Nachteile dieser beiden Kodizes für unabhängige Vermittler. Mit einem eigenen Kodex will der VDVM den gordischen Knoten lösen.Es hagelte Kritik, als vergangene Woche bekannt wurde, dass der Kodex der Online-Netzwerke Facebook, Google, LinkedIn und Xing gescheitert ist. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sprach von einer „Verweigerungstaktik“ und kündigte für die Beteiligten nun „Vorgaben“ auf europäischer Ebene an. Als geradezu vorbildlich könnte man dagegen die Selbstverpflichtungen der hiesigen Assekuranz bezeichnen. Unter Leitung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat die Branche Ende November des vergangenen Jahres ihren neuen Verhaltenskodex für den Vertrieb beschlossen. Und am 27. März dieses Jahres gab der GDV den Verhaltenskodex zum Datenschutz bekannt. Ein genauer Blick offenbart indes, dass die nach außen sichtbare Phalanx der Einigkeit freilich doch Ausreißer hat. Vertriebskodex: „Mehraufwand für Mehrfachagenten und Makler“So moniert der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM), dass unabhängige Vermittler „an keiner Stelle, auch nicht über die Verbände“, in die Ausarbeitungen der beiden Verhaltenskodizes mit einbezogen worden seien. Hauptsächlich konzentriere sich der GDV auf die Prozesse im Ausschließlichkeitsvertrieb, ohne zu berücksichtigen, welcher Mehraufwand mit den neu geschaffenen Richtlinien für Mehrfachagenten und insbesondere für Versicherungsmakler verursacht werde. „Das ist in höchstem Maße ärgerlich“, so der eigenen Angaben zufolge führende Interessenverband für Versicherungsmakler in Deutschland. Einige Artikel des Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten griffen in die ureigene Maklertätigkeit ein und berücksichtigten die Rolle des Maklers als Sachwalter des Kunden nicht richtig. Als besonders kritisch stuft der VDVM beispielsweise den Artikel 3 des Vertriebskodex ein, in dem es heißt, dass sich die „Versicherungsunternehmen... für ihre Mitarbeiter und Vermittler Compliance-Vorschriften“ geben. „Es macht aus unserer Sicht wenig Sinn, wenn um die 200 Versicherer sich bei diesem Thema jeweils eigene, unterschiedliche Compliance-Vorschriften geben und von unseren Verbandsmitgliedern erwarten, sich diesen 200 verschiedenen Vorschriften zu unterwerfen“, sagt der VDVM.Aus diesem Grunde wolle der VDVM mit einem eigenen Kodex zeigen, dass seine Regeln ausreichend seien, um als VDVM-Mitglied störungsfrei eine Zusammenarbeit mit den Versicherern zu gewährleisten. „Unser Ziel ist es“, so Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des VDVM, „dass im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung unser Code of Conduct mit seinen Vorgaben den entsprechenden Vorgaben der Versicherer entsprechen wird, so das unsere Mitglieder nicht hunderten von verschiedenen Regeln zu folgen haben.“ Datenschutzkodex: „Für Makler relevanter Datenfluss außer Acht gelassen“Als unerfreulich bezeichnet der VDVM, dass sich die Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten allein mit den Datenschutzfragen zwischen den Versicherungsunternehmen und deren Kunden befassten. Nur am Rande seien die Versicherungsmakler in Artikel 20 des Kodex berücksichtigt worden. Nach Meinung des VDVM wurde die für Versicherungsmakler relevante Richtung des Datenflusses außer Acht gelassen, nämlich der Verlauf vom Kunden über den Vermittler bis hin zur Gesellschaft.„Wir hätten es bevorzugt“, so Jenssen, „wenn die gesamten Prozesse in einem übergreifenden Code of Conduct Datenschutz erfasst worden wären“. Es sei auch kaum erträglich, dass die Unternehmen zum Teil unterschiedliche Gestaltungsvarianten verwenden könnten und Makler dadurch einem an sich unnötig hohen Verwaltungsaufwand ausgesetzt seien. Zwar sei die Menge an Formularen überschaubar, sofern ein Vermittler für nur eine Gesellschaft tätig sei. Für Makler bedeuteten diese Regelungen jedoch einen noch nicht berechenbaren Wust an verschiedenen Formularen, da nicht sicher sei, dass alle Unternehmen identische Formulierungen verwenden würden. VDVM: „Wir arbeiten am eigenen Kodex“Als Konsequenz des Ausschlusses aus den Vorbereitungen auch des Datenschutz-Kodex macht der VDVM keinen Hehl daraus, dass er aktuell zusammen mit anderen Vermittler-Verbänden auf der Basis des Code of Conduct Datenschutz des GDV ergänzend einen eigenen Kodex für die Vermittlerseite erarbeiten werde. Es sei bereits eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Auch stehe man in Kontakt mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz.Text: Umar ChoudhrySiehe zu diesem Thema auch: Verhaltenskodex für den Vertrieb sorgt für Unstimmigkeiten unter Versicherern undCompliance-Leitlinien für Versicherungsmakler - Ein Diskussionsvorschlag

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