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14. 05. 2013 - Verhaltenskodex für den Vertrieb sorgt für Unstimmigkeiten unter Versicherern

(ac) Wenige Wochen vor dem Startschuss hadern die Versicherer mit dem Verhaltenskodex für den Vertrieb. Wirrwarr herrscht um die Bestimmung, sich die Verhaltensregeln von externen Beratern besiegeln zu lassen.Ende vergangenen Jahres stellte der GDV seinen überarbeiteten Verhaltenskodex für den Vertrieb vor. Die Übergangsfrist zur Vorbereitung endet am 01.07.2013. Kurz vor der Zielgeraden dringen jedoch Unsicherheiten bei den Unternehmen an die Öffentlichkeit. Für Fragen sorgt die Pflicht der Versicherer, sich die Umsetzung der Verhaltensregeln von unabhängigen Wirtschaftsprüfern bescheinigen zu lassen. Der GDV sucht aktuell mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer nach Antworten.Viel Zeit bleibt den Versicherern nicht mehr. Zum 01. Juli dieses Jahres sollen die Versicherungsunternehmen dem Verhaltenskodex für den Vertrieb erstmals beitreten. Die Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hatte am 14.11.2012 eine erweiterte Neufassung des erstmals 2010 vorgestellten Verhaltenskodex für den Vertrieb beschlossen. Damit hatten die Unternehmen ca. acht Monate Zeit zur Vorbereitung. Während die Kodex-Fassung von 2010 zehn Leitsätze umfasst, ist die aktuelle Version um einen elften Punkt ergänzt worden. Und genau dieser sorgt nun wenige Wochen vor Toresschluss für Unstimmigkeiten unter den Unternehmen. Verwirrung um das Testat der Wirtschaftsprüfer Die dem Kodex beitretenden Unternehmen, so sieht es das Code of Conduct vor, sollen sich im zwei Jahres Rhythmus von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem Wirtschaftsprüfer die Umsetzung bestätigen lassen. Auf seiner Homepage wird der GDV neben den beigetretenen Unternehmen auch den „Ersteller des Testats und das Datum des letzten Testats“ bekanntgeben. Erstmals wurde im Kodex auch eine Sanktion aufgenommen. Nämlich in der Form, dass jene Unternehmen aus der Liste gestrichen werden, die nicht alle zwei Jahre ein aktuelles Test-Siegel vorlegen können. „Wir wollen deutlich machen, dass es uns mit den branchenweiten Standards für eine gute, faire Beratung unserer Kunden ernst ist“, sagte GDV-Präsident Alexander Erdland in seinem ersten Interview Ende Dezember im neuen Amt. „Die dem Kodex beigetretenen Unternehmen arbeiten nach Beitritt nur noch mit Vertriebspartnern zusammen, die ihrerseits die Grundsätze des Kodex anerkennen und praktizieren“, so Erdland. Doch trotz dieser hehren Absicht hadern die Versicherer mit dem Kodex. Denn ausgerechnet auf der Zielgeraden sind für die Unternehmen immer noch einige drängende Fragen ungeklärt: Wer soll für die Kosten der Wirtschaftsprüfer-Testate aufkommen? Was sollen die Berater konkret prüfen? Nur die Tatsache der Implementierung? Oder auch deren detaillierte Wirksamkeit? Nach dem Wortlaut des Kodex stehen den Gesellschaften zwar beide Möglichkeiten offen. Um jedoch diese Option in der Praxis tatsächlich nutzen zu können, sind die Unternehmen wiederum auf die Wirtschaftsprüfer angewiesen. Die Unternehmensberater ihrerseits favorisieren naturgemäß eine möglichst ausführliche Wirksamkeitsprüfung und rühren dafür auch schon die Werbetrommel. „Nur im Falle der Wirksamkeitsprüfung wird untersucht, ob die Regelungen praktiziert werden“, sagt Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler (BMVF). „Da bleiben viele Fragen offen. Wirtschaftsprüfer sind Zahlenmenschen“, so Sandkühler. Wenn sich die Wirksamkeitsprüfung auf die Zählung der Fortbildungsveranstaltungen beschränke, die Vermittler besucht hätten, dürfte auch der neue Kodex ein „zahnloser Tiger“ bleiben, ist Sandkühler überzeugt. Konsultation mit dem Institut der WirtschaftsprüferAntworten sucht der GDV aktuell gemeinsam mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Ziel ist es, die Inhalte und das Ausmaß der Prüfungen zu fixieren. Dabei sollen auch die Interessen der Mitgliedsunternehmen ausreichend zur Sprache kommen. Wie der GDV auf Anfrage bestätigte, bereiten die Unternehmen „derzeit intensiv die Umsetzung“ des Kodex vor. Die Einführung eines externen Prüfberichts für den Verhaltenskodex sei ein großer Schritt, den bislang keine andere Branche gegangen sei, lässt der Branchenverband verlautbaren.Die Wirtschaftsprüfer überprüfen künftig, ob die individuellen Regeln, die sich die Unternehmen auf Basis des neuen Kodex geben, den Anforderungen genügen. „Zu den Prüfungsmodalitäten, die den Belangen der Unternehmen entsprechen müssen, befinden wir uns in intensiven Abstimmungsgesprächen mit den Wirtschaftsprüfern“, so der GDV. Ob, wie bekannt wurde, unter diesen Gesprächen auch eine entscheidende Besprechung für den kommenden Freitag mit dem IDW anberaumt ist, wollte die GDV-Pressestelle weder bestätigen noch dementieren. Da die Umsetzung des Kodex ein ununterbrochener Prozess sei, befinde man sich „laufend“ in Gesprächen. Vorauseilender Gehorsam?Dass die Verhaltensregeln für den Vertrieb überhaupt um den Grundsatz der „Verbindlichkeit des Kodex uns dessen Evaluierung“ ergänzt wurden, ist auf den verbraucher-politischen Druck zurückzuführen, der sich die Assekuranz nach der Vorstellung des ersten Kodex 2010 gegenübersah. So kritisierten Verbraucherschützer, dass ohne eine Sanktion der Kodex quasi insgesamt nicht mehr als ein „zahnloser Tiger“ ohne Wirkungskraft anzusehen sei. Hat also der GDV in vorauseilendem Gehorsam neben der Sanktionsmöglichkeit auch die Pflicht zur Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer hineingenommen? Sicher ist, dass ein zeitlich befristetes, unabhängiges Siegel bei dem einen oder anderen Kunden vertrauenserweckend wirken mag. Dieser Vertrauensgedanke war übrigens von der ersten Kodex-Fassung an Motivation für die Assekuranz, dieses Thema überhaupt anzugehen. „Kurzum: Wir wollen das Vertrauen der Menschen in die Versicherungsvermittlung stärken“, sagte Erdlands Vorgänger, Rolf-Peter Hoenen bei der ersten Vorstellung der Vertriebs-Richtlinien 2010. „Für die Anbieter selbst werden verbraucherpolitische Standards zu einem immer wichtigeren Erfolgsfaktor für die Kundengewinnung und –bindung“, ergänzte Hoenen damals. Text: Umar ChoudhryIm morgigen AssCompact Newsletter: Sollten sich Versicherungsmakler einen eigenen Verhaltens- und Compliance-Kodex auferlegen? Und wie könnte dieser aussehen? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler (BMVF aktuell).

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