PKV Ombudsmann:PKV zahlt nur bei korrekter Abrechnung nach GÖA für Psychotherapie
Damit die PKV Kosten für Psychotherapien erstattet, ist die korrekte Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) notwendig. Dass nach der GOÄ richtig abgerechnet wurde, muss zudem mit medizinischen Unterlagen nachgewiesen werden. Im Jahr 2012 waren laut Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmannes Gebührenstreitigkeiten und die Frage der "medizinische Notwendigkeit" mit zusammen 35,8 Prozent häufigstes Anliegen für Beschwerden der Krankenvollversicherten. weiterlesen
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