Begleitetes Fahren spart Kfz-Versicherung

Begleitetes Fahren spart Kfz-Versicherung

Seit Januar 2011 können Jugendliche in Deutschland ihren Führerschein schon mit 17 Jahren machen und sich hinter das Steuer eines Pkw setzen – vorausgesetzt, es fährt eine Begleitperson mit, die selbst seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt, älter als 30 Jahre ist und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg hat. Ziel des begleiteten Fahrens ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken. Statistiken zeigen, dass das Konzept aufgeht: In der Summe verursachen erwachsene Fahrer, die mit Begleitperson Fahrpraxis erworben haben, weniger Unfälle. Die Versicherungen honorieren das begleitete Fahren in der Regel mit günstigeren Kfz-Tarifen. Das Internet-Portal Transparo hat in verschiedenen Vergleichsrechnungen ermittelt, wie viel sich mit und ohne begleitetes Fahren sparen lässt. Je nachdem, ob der Jugendliche mit dem Auto der Eltern fährt, ein eigenes Auto auf sich zulässt oder Eltern einen Zweitwagen anmelden, mit dem das Kind fährt: Bei begleitetem Fahren lassen sich zwischen 17 und 21 Prozent Kfz-Versicherung sparen, teilt das von der HUK Coburg initierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern mit. Das kann bei Zulassung des Pkw auf den Fahranfänger und auch bei Nutzung des elterlichen Zweitwagens mehr als 200 Euro Differenz ausmachen. In der Haftpflicht beträgt der Unterschied zwischen begleitetem Fahren und Fahren ohne Begleitung mit 18 zwischen 20,6 und 22,2 Prozent. In der Vollkasko beträgt die Differenz knapp 14 Prozent. Lediglich bei der Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt ist der Spareffekt mit fast vier Prozent bzw. wenigen Euro nur sehr gering. (ampnet/jri)

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