30. 04. 2013 - Allianz Global ergänzt Managerhaftpflichtversicherung um neues Produkt
(ac) Über eine Managerhaftpflichtversicherung sind Vorstände und leitende Führungskräfte eines Unternehmens gegen die finanziellen Folgen möglicher Fehler abgesichert. Was aber, wenn sie das Unternehmen verlassen? Hier ergänzt die neue Police „Allianz Protect D&O Select“ der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) den D&O-Versicherungsschutz.Unternehmen können sich durch Fusionen, Eigentümerwechsel oder Restrukturierungen schnell verändern – und damit möglicherweise auch die Prämissen für die D&O-Versicherung. „D&O-Policen werden in der Regel jährlich erneuert. Es gibt also gerade im heutigen wirtschaftlichen Umfeld keine Garantie für deren Fortführung zu einmal vereinbarten Konditionen“, erläutert Carsten Wiesenthal, der für AGCS in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Sparte „Financial Lines“ verantwortet. Daher könnten sich wichtige Regelungen zum Nachteil einer ehemaligen Führungskraft verändern. Dies ist gerade für die Unternehmensleiter von börsennotierten Gesellschaften relevant, für die eine zehnjährige Verjährungsfrist nach ihrem Ausscheiden gilt.Separate DeckungssummeEine solche mögliche Schlechterstellung ehemaliger Manager verhindert die neue Versicherungslösung der AGCS: In Form einer „Nebenpolice“ zu einer bereits bestehenden D&O-„Hauptpolice“ schreibt sie das Deckungsniveau zum Zeitpunkt des Ausscheidens für die kommenden zehn Jahre fest – und zwar mit einer separaten, von der Hauptpolice unabhängigen Deckungssumme. Ausgelöst wird der Deckungsschutz für ehemalige Unternehmensleiter beispielsweise dann, wenn die Hauptpolice nicht fortgeführt wird, es in der Hauptpolice zu Deckungseinschränkungen kommt oder das Limit der Hauptpolice verbraucht ist. Dabei muss die Hauptpolice nicht zwingend bei AGCS geführt werden. Erweiterung für spätere Austritte„Mit unserem neuen Produkt garantieren wir ausscheidenden Unternehmensleitern für die Zeit ihrer Nachhaftung den Versicherungsstandard, den er oder sie zum Zeitpunkt des Austritts hatte“, führt Wiesenthal aus. Der Grund des Ausscheidens spiele dabei keine Rolle. Zudem habe jedes Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Vertragsschluss die Möglichkeit, die Police für später ausscheidende Manager zu verlängern bzw. zu erweitern, so dass auch diese Versicherungsschutz für den kompletten Nachhaftungszeitraum erhalten. Sollte die Hauptpolice verbessert werden, ließe sich auch die Nebenpolice nachträglich aufwerten.
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