25. 04. 2013 - Warum Frauen …

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25. 04. 2013 - Warum Frauen nicht von der Unisex-Umstellung profitieren

Versicherungsmakler berichten, dass die Nachfrage nach privaten Krankenversicherungen im laufenden Jahr bisher gering ist. Das hat viele Gründe. Einer ist, dass die Unisex-Welt keine Argumente für eine Kundenansprache bietet. Männer zahlen zum Teil erheblich mehr für eine PKV, Frauen wiederum profitieren aber auch kaum von der Umstellung. Die Deutsche Aktuarvereinigung erklärt, warum das so ist und warum eventuell nachgebessert wird.Drei Gründe führen die Aktuare für die höheren Prämien an: Zum einen müssen die Unisex-Tarife aufgrund der Unsicherheit über das tatsächliche Wechselverhalten der Versicherten im Bestand der privaten Krankenversicherer in die Unisex-Tarife besonders vorsichtig kalkuliert werden. Dies schreibt das Versicherungsaufsichtsgesetz bindend vor. Zum anderen bedingt die anhaltende Niedrigzinsphase eine deutliche Absenkung des Höchstrechnungszinses von bisher 3,5% auf höchstens 2,75%. Darüber hinaus bieten die Unisex-Tarife eine Reihe verschiedener Leistungsverbesserungen – etwa im Bereich der ambulanten Psychotherapie und der Suchtentwöhnung.Die Kalkulation eines Unisex-Tarifs ist schwierigNur in einem Tarif, in dem dauerhaft gleich viele Männer und Frauen versichert sind, würde der Unisex-Beitrag tatsächlich in der Mitte zwischen den bisherigen Männer- und Frauenbeiträgen liegen, so die Aktuarvereinigung. Doch vor der Markteinführung eines Tarifs ist nicht bekannt, wie sich der Versichertenbestand in diesem neuen Tarif zusammensetzen wird. Außerdem haben die Kunden in der privaten Krankenversicherung ein lebenslanges Recht zum Wechsel zwischen verschiedenen Tarifen ihres Versicherungsunternehmens. Das gilt selbstverständlich auch für den Wechsel von der Bisex- in die Unisex-Welt. Deshalb haben die Versicherungsunternehmen bei der Kalkulation eines PKV-Tarifs nie Gewissheit, wie viele Männer und Frauen auf Dauer in diesem Tarif sein werden. Diese Tatsache hat massive Auswirkungen auf die Kalkulation der Tarife.Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die bisher für Versicherungen erlaubte Differenzierung nach geschlechtsbezogenen Kostenmerkmalen für das Neugeschäft ab 21.12..2012 verboten und damit neues Recht geschaffen. Die Gesetze der Mathematik und der Medizin gelten jedoch weiter: So bleibt es unverändert bei der Tatsache, dass Frauen über weite Teile ihres Lebens im Schnitt höhere Gesundheitskosten verursachen als Männer und ihre Lebenserwartung um einige Jahre höher ist. Das bedeutet: Je mehr Frauen in einem PKV-Tarif vertreten sind, desto höher sind auch die Aufwendungen in diesem Tarif, was sich entsprechend auf die Höhe der Beiträge auswirken muss.Die Kalkulation eines Unisex-Tarifs entsprechend dem Bevölkerungsanteil von etwa 50:50 würde bei jüngeren Frauen zu deutlichen Beitragssenkungen führen, bei jüngeren Männern entsprechend zu fühlbaren Erhöhungen. Würden auf diese Weise kalkulierte Tarife am Markt angeboten, so würden in großer Zahl Frauen aus den bisherigen geschlechtsabhängig kalkulierten Tarifen in die für sie wesentlich günstigeren Unisex-Tarife wechseln. Dies jedoch hätte die Konsequenz, dass dort der Frauenanteil steigen und entsprechend höhere Gesundheitskosten anfallen würden. Da die Krankenversicherer die Verantwortung dafür tragen, dass die Versicherungsleistungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes ausreichend kalkuliert sind, müssen die Aktuare diesen Wechsel junger Frauen von vorneherein bei der Tarifkalkulation berücksichtigen.Probleme durch den Jo-Jo-EffektDabei droht jedoch eine Art Jo-Jo-Effekt: Sind die Unisex-Tarife zu hoch kalkuliert und der gerechnete Bestandswechsel von Frauen bliebe aus, wären die Kosten in diesem Tarifverbund niedriger als kalkuliert – die Beiträge müssten deutlich abgesenkt werden. Das würde dann wiederum den Wechsel von Frauen aus anderen Tarifen auslösen. Die Kosten würden steigen und der Beitrag müsste wieder deutlich erhöht werden. Der Verantwortliche Aktuar jedes Unternehmens hat eine besondere Sorgfaltspflicht und ist deshalb verpflichtet, diese Zusammenhänge bei der Erstkalkulation der Unisex-Tarife zu berücksichtigen.Die Deutsche Aktuarvereinigung hat deshalb einen Fachgrundsatz zur Erstkalkulation von Unisex-Beiträgen erarbeitet. Dabei werden in einem schrittweisen mathematischen Verfahren die zu erwartenden Tarifwechsel-Bewegungen der Versicherten zusammen mit den voraussichtlichen Neugeschäftsanteilen simuliert. Auf diese Weise wird der Jo-Jo-Effekt vorweg genommen. In der Regel schwanken die Ergebnisse dabei zwischen einem höheren und einem niedrigeren Beitragsniveau. In der letzten Stufe zwischen den beiden Niveaus ist der Aktuar verpflichtet, das sicherere, also höhere Beitragsniveau anzusetzen. Auch dieser Sicherheitszuschlag führt dazu, dass die jetzt auf dem Markt befindlichen neuen Unisex-Beiträge in der privaten Krankenversicherung in der Nähe der früheren Frauenbeiträge liegen. Sobald belastbare Erfahrungen über das tatsächliche Verhalten der Versicherten angesichts der neuen Unisex-Welt vorliegen, wird es nach Aussagen der Versicherungsmathematiker zu entsprechenden Nachjustierungen und Beitragsanpassungen kommen.

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