Kunden erhalten weiter Hälfte der Bewertungsreserven
Der Vermittlungsausschuss hat eine wichtige Passage aus dem Sepa-Begleitgesetz gestrichen. Für Lebensversicherer heißt das, sie müssen nun doch ihre hoch verzinsten Papiere verkaufen, um aufgelaufene Buchgewinne an die jetzt ausscheidenden Kunden hälftig auszuzahlen.
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