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01. 03. 2013 - 1.234 Jahre Versicherungswirtschaft in Deutschland

(ac) Der GDV e.V. erinnert: Die Versicherungswirtschaft hat Geburtstag! Es ist zwar kein rundes Jubiläum, aber dafür eine Zahl, die sich jeder gut merken kann: Vor 1.234 Jahren, zur Zeit Karls des Großen, wurden die Vorläufer der heutigen Versicherungen zum ersten Mal erwähnt. Die Idee dahinter: gegenseitige Hilfe bei Bränden und Schiffsunglücken.Die erste Epoche der deutschen Versicherungsgeschichte beginnt mit den Vorsorgebestrebungen der Zünfte im Mittelalter und endet mit den ersten Ansätzen zu einer neuzeitlichen privaten Versicherungswirtschaft gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Sie umfasst somit den außerordentlich langen Zeitraum von nahezu 500 Jahren. Wie wichtig diese Periode für die Entstehung der modernen Versicherungswirtschaft letztlich doch war, wird durch die Tatsache verdeutlicht, dass einige wenige Einrichtungen – Kassen, Brandgilden, Anstalten und Gesellschaften, die in dieser Zeit entstanden sind – noch heute bestehen.Versicherungselemente bei den ZünftenGilden – abgeleitet von der Bezeichnung für Opfergelage – sind in karolingischer Zeit als genossenschaftliche Zusammenschlüsse zur gemeinsamen Erfüllung politischer, rechtlicher und sonstiger gesellschaftlicher Zwecke entstanden. Als Schutzgilden gewährten sie den Gildebrüdern eine umfassende Fürsorge. Mitunter beschränkte sich der Begriff der Gilde auch auf Vereinigungen von Kaufleuten oder Schiffern. In manchen Gegenden Deutschlands wurden auch die Zünfte der Handwerker als Gilden bezeichnet.Die erste überlieferte Rechtsquelle über das Bestehen derartiger Gilden, deren Mitglieder bei Eintritt bestimmter Tatbestände einander Unterstützung gewährten, ist ein Kapitulare Karls des Großen (742– 814), das er im März 779 zu den Gesetzen der Langobarden erlassen hat. Der Erlass untersagt den Gildebrüdern aus politischen Gründen, ihr gegenseitiges Einstehen zur Gewährung von Almosen bei Feuersbrunst oder Schiffbruch eidlich zu bekräftigen.Gegenseitige Hilfe bei Bränden und SchiffsunglückenZweck des Gesetzes war es, durch das Verbot des eidlichen Zusammenschlusses die Entstehung selbstständiger Gebilde, die man neben Staat und Kirche für gefährlich hielt, zu verhindern. Gleichzeitig bringt der Erlass zum Ausdruck, dass Gilden mit der Aufgabe gegenseitiger Hilfeleistung durch Geldzahlung bei Brand und Schiffsunglücken verbreitet waren. Dafür spricht auch die Tatsache, dass das Verbot von 779 noch im 8. und 9. Jahrhundert mehrfach erneuert worden ist. Gestattet blieb jedoch stets der nichteidliche Zusammenschluss zur gegenseitigen Unterstützung bei Schäden durch Brand oder Schiffbruch.

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