Tarifwechselrecht - Unisex - PKV-Bestandskunden dürfen auch in Alt-Tarife wechseln
Bestandskunden mit einer Privaten Krankenversicherung dürfen weiterhin in die Alt-Tarife aus der Bisex-Welt wechseln, wenn sie aktuell keinen UNISEX-Tarif abgeschlossen haben. Dazu wurde der Paragraph 204 im Versicherungsvertragsgesetzt (VVG) zum Tarifwechselrecht mit der Einfühung von UNISEX ergänzt. Die sogenanneten Alt-Tarife in der privaten Krankenversicherung wurde mit der Einführung der Unisex-Tarife im Dezember 2012 keineswegs geschlossen. weiterlesen
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