Besser beraten mit Unisex
Das EuGH-Urteil zu Unisex gilt nicht für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Warum Vermittler trotzdem gut beraten sind, Kunden geschlechtsspezifische Tarife zu empfehlen, erläuterte Heubeck-Vorstand Richard Herrmann auf dem bAV-Symposium der Axa. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal.de