Bundesaufsichtsamt äußert sich zur Unisex in der bAV
Vor Weihnachten war die Umsetzung von Unisextarifen in deutsches Recht aufgrund von Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des SEPA-Begleitgesetzes gescheitert. Hierzu hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Frist bis zum 21.12.2012 gesetzt. Auch die BAFin hatte sich in einer Pressemitteilung in Übereinstimmung mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. für eine europarechtskonforme Einführung der Unisextarife ab dem 21. Dezember eingesetzt. Nun äußerte sich die BAFin auch zur betrieblichen Altersversorgung.
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