Allgemeingültige Standards bisher nicht etabliert
Die Abgrenzung der zulässigen Beratung zum Bereich der unzulässigen Rechtsdienstleistung gehörte zum umfangreichen Diskussions- und Themenkatalog beim 1. Fach-Symposium für Versicherungsvertriebsjuristen des Arbeitskreis Beratungsprozesse in Berlin.
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