Versicherungskaufmann wird anerkannt
Um eine Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO als Finanzanlagenvermittler zu erhalten, müssen Anlageberater und -vermittler eine Sachkundeprüfung ablegen. Wie schon bei den Versicherungsvermittlern, werden auch hier verschiedene Abschlüsse anerkannt.
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