Tchibo war mehr als ein Tippgeber
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat die Berufung der Tchibo Direct GmbH gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg zurückgewiesen. Danach wurde Tchibo verboten, über das Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Finanzdienstleistungen anzubieten, ohne hierfür eine gesetzliche Genehmigung zu haben (Az. 408 O 95/09).
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