Anforderungen an Pflege-Bahr-Fördertarife
Im Jahr 2013 sollen etwa 1,5 Mio. förderfähige Pflege-Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Durch die Zusagen für diese Verträge entstehen dem Bund jährlich Kosten in Höhe von rund 90 Mio. EUR. Für Länder und Kommunen entstehen keine Kosten. Perspektivisch soll die zunehmende Zahl privater Pflege-Zusatzversicherungen zu einer Entlastung der Sozialhilfeträger bei den Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de