Wechsel des Kfz-Versicherers
Auch nach dem Wechselstichtag am 30. November können Kfz-Versicherungen gekündigt werden. Bei Preiserhöhung, Fahrzeugwechsel und im Schadenfall ist eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich, informiert das Verbraucherportal Top Tarif.
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