Bewertungsreserven: Vorzeitige Kündigung der Police kann sinnvoll sein
Die Bundesregierung erlaubt den deutschen Lebensversicherern ab dem 21. Dezember, ihre Kunden in Niedrigzinsphasen nicht mehr an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere zu beteiligen. Für Kunden, deren Verträge bald enden, kann das herbe Einschnitte bedeuten, warnt der Bundesverband Der Ruhestandsplaner Deutschlands.
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