Bewertungsreserven: Lebensversicherung nicht vorschnell kündigen
Kunden, deren Kapitallebensversicherung abläuft oder deren Rentenzahlung beginnt, werden künftig weniger an den Bewertungsreserven der Versicherer beteiligt als bisher. Diese kürzlich vom Bundestag beschlossene Neuregelung tritt schon am 21. Dezember in Kraft, wenn der Bundesrat am 14. Dezember zustimmt. Kunden sollten ihren Vertrag aber nicht unüberlegt kündigen. Eine Kündigung ist nur in wenigen Fällen ratsam.
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