Schadenregulierung - Für Makler und Vermittler verboten?
Nur Versicherungsberater dürfen Versicherungsnehmer außergerichtlich gegenüber dem Versicherer vertreten, heißt es in einem öffentlichen Statement für die Industrie- und Handelskammer Stuttgart, das sich mit der neuen Vermittlerrichtline befasst. Diese Ansicht vertritt der Rechtsanwalt Johannes Fiala aus München sowie die Versicherungsberater Christian Huckele und Dieter Olejar aus Kirchheim.
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