Nur jeder Fünfte 34-c-Berater ist ein "alter Hase"
Nur rund 20 Prozent der Berater nach § 34c GewO profitieren von der Alte-Hasen-Regelung. Fast jeder vierte Vermittler muss bis Ende 2014 noch einen Sachkundenachweis erbringen, um Investmentfonds, geschlossene Fonds oder sonstige Vermögensanlagen vertreiben zu dürfen.
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