Fehlende Beiträge nachzahlen
Riester-Sparer haben in diesem Jahr erstmals seit Einführung der Riester-Förderung die Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge nachzuzahlen und sich so von der Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgeforderte Zulagen doch noch zu sichern. Diese Option besteht für alle abgelaufenen Beitragsjahre bis 2011. Darauf macht die LBS West aufmerksam.
Weiterlesen auf: kursverlag.de