27. 06. 2012 - ALLCURA und Corporate Insurance Versicherungsmakler GmbH entwickeln Versicherungslösung für Finanzanlagenvermittler
(ac) Die ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft und das Maklerhaus Corporate Insurance Versicherungsmakler GmbH haben gemeinsam eine innovative Versicherungslösung für Finanzanlagenvermittler entwickelt. Die ausgewiesenen Spezialisten beider Häuser bieten eine Ergänzungsdeckung für alle Teilbereiche des § 34 f GewO, die bestehende Verträge kostengünstig ergänzt und bereits heute den neuen Pflichtversicherungsvorgaben zum 01.01.2013 entspricht. Das Angebot richtet sich an Versicherungsmakler, -agenten und Finanzanlagenvermittler, die bereits eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittlung abgeschlossen haben und zusätzlich Finanzanlagen vermitteln. Viele der im Markt befindlichen Deckungen beinhalten einen gesonderten Deckungsstock für Finanzanlagenvermittlung. Oftmals werden dabei die vorgeschriebenen Versicherungssummen der Pflichtversicherung, welche zum 01.01.2013 in Kraft tritt, nicht erreicht. Auch entspricht der Deckungsumfang regelmäßig nicht den inhaltlichen Vorgaben der neuen Pflichtversicherung.Die Vermittlung von Investmentfonds (neu § 34 f Abs. 1 Nr.1 GewO) ist in der Regel mit 250.000 € Versicherungssumme mitversichert. Dies gilt in einigen Policen auch für die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft (neu § 34 f Abs. 1 Nr. 2 GewO). In beiden Fällen ist die Versicherungssumme nicht ausreichend. Hier bieten Corporate Insurance und ALLCURA eine kostengünstige Ergänzungsdeckung im Anschluss an die bestehende Grunddeckung.Anders verhält es sich bei der Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (neu § 34 f Abs. 1 Nr. 3 GewO). Diese Risiken sind bis dato nicht oder nur unzureichend versichert. Hier bieten Corporate Insurance und ALLCURA eine ergänzende Volldeckung „ab dem ersten Euro“.Der technische Prozess zwischen beiden Häusern erfolgt auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung. Damit ist erstmals eine zügige und kostengünstige Verarbeitung ohne Medienbrüche sichergestellt, bei der die Kostenersparnisse dieses Verarbeitungsprozesses vollständig an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden.
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