Hausratversicherung - Nicht immer wird bei Diebstahl im Feriendomizil gezahlt
Eine Außenversicherung ist in der Hausratversicherung inklusive und versichert Dinge, die zeitweise außerhalb der eigenen vier Wände gelagert werden. Also alles, was man in den Urlaub mitnimmt und im Hotelzimmer oder Ferienhaus aufbewahrt. Nicht eingeschlossen ist allerdings das eigene Ferienhaus als zweiter Wohnsitz. Aber auch in der gemieteten Unterkunft ist der Besitz nicht immer versichert, schreibt die Juni-Ausgabe von test. Denn es macht einen Unterschied, ob es sich um einen Einbruchdiebstahl oder einen einfachen Diebstahl handelt.Ärgerlich: Während man am Urlaubsort abends am Strand schlendert, wird das Hotelzimmer ausgeräumt und es fehlen Laptop, Schmuck oder Kleidung. Sind die Diebe in das Zimmer gekommen, ohne die Sicherungseinrichtung aufzubrechen, war es ein einfacher Diebstahl – die Versicherung zahlt nicht. Wurde das Schloss aufgebrochen, sieht die Sache anders aus. Die Gesellschaften begrenzen jedoch die Leistung der Außenversicherung oft nach der Höhe, zum Beispiel auf maximal 10.000 Euro, und außerdem höchstens 90 Tage am Stück. Die Interrisk und die Ammerländer im Tarif Classic sogar für 180 Tage. Die Stiftung Warentest bietet für 12 Euro eine Computeranalyse an, in der sie die jeweils günstigsten Tarife ermittelt. Unter www.test.de/analyse-hausrat kann man sie bequem online in Auftrag geben.Der ausführliche Artikel Hausratversicherung ist in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift test und online unter www.test.de/thema/hausratversicherung veröffentlicht.
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