31. 05. 2012 - Kein Versicherungsschutz …

Anzeige
Michaelis - Fachtagung 2025

31. 05. 2012 - Kein Versicherungsschutz bei gefälschten Scheinen

(ac) Seit 1994 besteht in Deutschland die Pflicht zu jeder Pauschalreise auch einen Reisesicherungsschein auszuhändigen. Reisende können Dank dieser Absicherung darauf vertrauen, dass ihre Anzahlungen auch im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht verloren sind. Doch immer wieder tauchen gefälschte Reisesicherungsscheine auf, die für den Reisenden wertlos sind. Die Zurich Versicherung rät Urlaubern bei der Buchung ihrer Reise daher die Angaben des Reisesicherungsscheins gründlich zu prüfen. Kein Versicherungsschutz bei gefälschten Scheinen Handelt es sich bei dem ausgehändigten Reisesicherungsschein um ein ungültiges oder gar gefälschtes Exemplar, besteht kein Versicherungsschutz. Die Urlauber müssen im schlimmsten Fall alle anfallenden Kosten selbst tragen. Nach Buchung der Reise und nach Erhalt des Reisesicherungsscheins sollten die Verbraucher unbedingt auf die Vollständigkeit der Angaben achten. Mindestangaben sind Anschrift und Telefonnummer des Versicherers sowie Informationen zum Versicherungszeitraum und zur Versicherungssumme. Ob Reisende einen gültigen Reisesicherungsschein in der Hand halten, können sie zudem über den Reiseinformationsdienst TIP überprüfen. Zusätzlich geben die Versicherer unter der auf dem Reisesicherungsschein angegebenen Telefonnummer jederzeit Auskunft über die Gültigkeit. Genau hinschauen bei Kombi-Angeboten Nicht über den Reisesicherungsschein abgesichert sind zudem oft die immer beliebteren Kombinationsangebote, bei denen Internetnutzer ihre Traumreise selbst aus den unterschiedlichen Angeboten der Fluggesellschaften und Hotels zusammenstellen. Und auch Reisebüros bieten immer mehr Reisen nach dem Baukastenprinzip an. Was viele nicht wissen: Hier trägt der Verbraucher das Insolvenzrisiko unter Umständen selbst. Dies trifft in vielen Fällen auch dann zu, wenn der Reisende aufgrund der übersichtlich zusammengefassten Darstellung des Angebots durch einen spezialisierten Anbieter den Eindruck hat, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Eine genaue Definition, wann eine zusammengestellte Reise mit zusammen abgerechneten Einzelleistungen als Pauschalreise zu bezeichnen ist, liegt bislang nämlich nicht vor. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Verbraucher schon bei der Buchung seiner Reiseunterlagen prüfen, ob ein Sicherungsschein vorhanden ist. Im Zweifel empfiehlt Zurich die Nachfrage im Reisebüro oder direkt beim Anbieter.

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
InterRisk - Wintersport

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
MMM München 2025
Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
20.01.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
20.01.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
21.01.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
18.02.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Veränderung in der Chefetage der degenia/DMU: Christoph Meese und Stefan Scheel übernehmen Verantwortung
20.01.2025

Die degenia Versicherungsdienst AG mit Sitz in Bad Kreuznach gibt eine bedeutende personelle Neuerung …

Versicherungen
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsmakler*innen : CGPA Europe verbessert prämienneutral die Versicherungsbedingungen
17.01.2025

Der auf Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Versicherungsvermittler spezialisierte Versicherer CGPA Europe integriert Leistungserweiterungen in das „All …

Versicherungen
Tech-Visionär Sasha Justmann übernimmt technologische Führung der blau direkt-Gruppe
17.01.2025

Die blau direkt-Gruppe hat Sasha Justmann mit Wirkung zum 01.01.2025 zum Chief Technology Officer …