14. 05. 2012 - Provisionsabgabeverbot nach 78 Jahren gefallen
(ac) Das Provisionsabgabeverbot aus dem Jahr 1934 verbietet Versicherungs- und Finanzvermittlern, ihre Provisionen zurückzuerstatten. Ein Leverkusener Versicherungsvermittler hatte dagegen geklagt und das Verwaltungsgericht Frankfurt kippte das Gesetz. Dennoch konnte die Finanzaufsicht BaFin Revision einlegen, doch wurde ein anhängiges Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig beendet. Das BVG und die BaFin teilten darauf hin mit, dass das ursprüngliche Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt somit rechtskräftig sei.Verbraucher können ab sofort über den Preis einer Versicherung verhandelnWas bedeutet dieses aufsehenerregende Urteil für den Verbraucher? Geschäftsführer des Online Portals www.geld-fuer-versicherung.de, Christoph Böbs: „Ab sofort kann jeder Versicherungsnehmer über eine Prämienrückvergütung vor einem Abschluss diskutieren. Bei einem Autokauf verhandelt jeder Kunde mit dem Verkäufer über Nachlassprozente – Bei dem Abschluss einer Versicherung war dies nicht möglich. Wie in jeder anderen Branche auch, können Verbraucher ab sofort über den Preis einer Versicherung in Form einer Prämienrückvergütung verhandeln. Dieses Urteil macht den gesamten Versicherungsmarkt für den Verbraucher wesentlich transparenter und fairer.“ Siehe auch Bafin plant Konsultationsverfahren zum AbgabeverbotNur wenige rechnen mit verbesserter BeratungUrteil zur Aufhebung des Provisionsabgabeverbots rechtskräftig
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