Hundehalter-Haftpflicht: Der will doch nur spielen
Ein Tierhalter haftet nach Paragraf 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) grundsätzlich in voller Höhe, wenn sein Tier einen Schaden anrichtet. Es spielt dabei keine Rolle, ob den Hundehalter ein Verschulden trifft.…
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