Schadensregulierung: Die willkürlichen Quoten der Versicherer
Versicherungen dürfen ihre Leistungen bei Mitschuld des Versicherten kürzen. Oft lohnt es aber, über den Quotenvorschlag der Versicherung zu streiten.
Weiterlesen auf: WELT OnlineVersicherungen dürfen ihre Leistungen bei Mitschuld des Versicherten kürzen. Oft lohnt es aber, über den Quotenvorschlag der Versicherung zu streiten.
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