Register gibt keine Klarheit
Das Vermittlerregister gibt derzeit kaum Klarheit darüber, wer sich hinter den Vermittlern mit Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter tatsächlich verbirgt. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung durch Studierende der Fachhochschule Dortmund. Die Zufallsstichproben von jeweils 400 Erlaubnisträgern ergaben, dass einige irrige Vorstellungen korrigiert werden müssen.
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