Mit 60 Euro Riester-Zulagen sichern
Für Riester-Sparer, die über ihren Ehepartner mittelbar zulageberechtigt sind, hat sich in diesem Jahr eine wichtige Neuerung in der Förderung ergeben: Um ab 2012 weiter als mittelbar zulageberechtigt zu gelten, müssen sie jedes Jahr einen Mindestbeitrag von 60 Euro auf ihren eigenen Vertrag einzahlen. Werden weniger als 60 Euro oder gar keine Beiträge geleistet, entfällt die mittelbare Zulageberechtigung.
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