28. 03. 2012 - BaFin plant Konsultationsverfahren zum Abgabeverbot
(ac) Die BaFin plant, im April ein Konsultationsverfahren zum Provisionsabgabe- und Begünstigungsverbot bei der Kranken-, Lebens- und Schadenversicherung zu veröffentlichen. Das Konsultationsverfahren soll es interessierten Verbänden, Unternehmen und Einzelpersonen ermöglichen, sich an der Diskussion um die Zukunft dieser Verbotsnormen zu beteiligen.Verbotsnormen Gegenstand kritischer Auseinandersetzungen Derzeit prüft die BaFin, ob die in der Kranken-, Lebens- und Schadenversicherung geltenden Verbotsverordnungen, also das Verbot der Gewährung von Sondervergütungen (insbesondere das „Provisionsabgabeverbot“) und das Verbot der Schließung von Begünstigungsverträgen, modifiziert oder gegebenenfalls sogar abgeschafft werden sollten. Die erstmals im Jahr 1923 eingeführten Verbotsnormen für die Vermittler von Versicherungsverträgen und für Versicherungsunternehmen sind in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand kritischer Auseinandersetzungen gewesen.Öffentliche Beteiligung an Diskussion notwendig Die unterschiedlichen Reaktionen in der Öffentlichkeit zum Verfahren Lange ./. BaFin (Verwaltungsgericht Frankfurt a.M., AZ 9 K 105/11.F) in den letzten Wochen haben gezeigt, dass eine öffentliche Beteiligung an der Diskussion um die Zukunft der Verbote notwendig erscheint, damit rechtliche Erwägungen, aber auch die faktischen Auswirkungen einer möglichen Veränderung der Verordnungen bei der Abwägung widerstreitender Interessen umfassend berücksichtigt werden können.Siehe auch:Nur wenige rechnen mit verbesserter BeratungUrteil zur Aufhebung des Provisionsabgabeverbots rechtskräftigProvisionsabgabeverbot aufgehoben
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