Neu: Befreiung von der KV-Pflicht wirkt auch auf neue Arbeitsverhältnisse
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag gilt nicht nur für das aktuelle, zur Befreiung führende Beschäftigungsverhältnis. Arbeitnehmer können weiterhin krankenversicherungsfrei bleiben - auch bei einem Arbeitgeberwechsel.
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