Immobilienpolicen: Heizen nicht vergessen
Versicherer verlangen, dass ihre Kunden Frostschäden an Immobilien und Inventar vorbeugen. Sonst kürzen sie die Leistung. Um wie viel, wird meistens vor Gericht ausgetragen.
Weiterlesen auf: impulse.deVersicherer verlangen, dass ihre Kunden Frostschäden an Immobilien und Inventar vorbeugen. Sonst kürzen sie die Leistung. Um wie viel, wird meistens vor Gericht ausgetragen.
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