Demenz: Im Schadenfall droht Ärger
Die Assekuranz sagt, dass Kunden mit einer Demenz die Erkrankung nicht melden müssen. Nach den Erfahrungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft machen die Versicherer aber Ärger, wenn ihnen die Diagnose nicht mitgeteilt wurde und der Erkrankte einen Schaden verursacht.
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