06. 02. 2012 - Aktuarvereinigung empfiehlt unveränderten Rechnungszins
Die Deutsche Aktuarvereinigung hat ihre jährliche Empfehlung gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen über die Höhe des zulässigen Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung für neue Verträge ab dem Jahr 2013 abgegeben
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