Kein Unisex-Tarif für Bestandskunden
Die zwangsweise Einbeziehung von Bestandskunden der privaten Krankenversicherung in Unisex-Tarife ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Josef Isensee in einem Gutachten. Das teilte jetzt die Continentale Krankenversicherung mit.
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