Freiwillig auf Unisex-Tarife umgestellt
Ab Dezember 2012 dürfen in der Beitragskalkulation der privaten Altersvorsorge keine Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen gemacht werden. Ob Unisex-Tarife auch in der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich vorgeschrieben werden, ist derzeit noch offen. Die Kölner Pensionskasse hat sich dennoch für die Umstellung auf geschlechtsunabhängige Versicherungstarife entschieden.
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