Versicherungsnachweis darf nachgereicht werden
Wer seine Krankenversicherung wechseln will, sollte sich beeilen. Die Kündigung muss dem bisherigen Versicherer bis zum 31.12.2011 vorgelegt werden. Bislang galt auch, dass ein Nachweis über die Folgeversicherung bis zu diesem Termin vorgelegt werden muss. Ähnliche Artikel:Central verweigert Auskunft Branchentreff im hohen Norden „Kunden wollen nicht noch günstigere Tarife“
Weiterlesen auf: procontra-online.de