Zusatz-Rente noch dieses Jahr abschließen
Wer demnächst einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen will, sollte eine wichtige Änderung zum Jahreswechsel beachten. Für alle staatlich geförderten Rürup- und Riester-Verträge, die ab 1.1.2012 abgeschlossen werden, gilt dann als frühester Auszahlungsbeginn der Rente das 62. Lebensjahr. Wer vorher handelt, kann ab 60 Jahren die Leistungen beanspruchen.
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