„ZahnSchutzbrief“ - Der gefesselte Kunde
Eine echte Mogelpackung ist der „ZahnSchutzbrief“ der Deutschen Familienversicherung. Darauf hat der Bund der Versicherten hingewiesen. Das tägliche Kündigungsrecht, mit dem das Unternehmen wirbt, entfällt für zwölf Monate, sobald der Kunde eine Leistung in Anspruch nimmt. Erst nach einer Sperrzeit können sie den Schutzbrief wieder kündigen. Nimmt der Kunde die Police jedes Jahr in Anspruch, ist ein Ausstieg sogar erst nach bis zu zwei Jahren möglich. Wer mit der Regulierung unzufrieden ist, kann also gerade nicht gehen. Der „umfassende Kostenschutz“ deckelt die Leistung im ersten Jahr auf 250 Euro, innerhalb von vier Versicherungsjahren auf 1 000 Euro. Außerdem gilt er nur für Prophylaxe und zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen. 9,99 Euro monatlich kostet der Spaß, rund das Doppelte, wenn Zahnersatz dazukommt. Für dieses Geld gibt es anderswo deutlich bessere Leistungen (siehe www.test.de, Suchwort „Zahnersatz“).
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