„Verbraucher ist ausreichend geschützt"
Die deutschen Versicherungsvertreter lehnen eine gesetzliche Begrenzung der Vermittlungsprovisionen und –courtagen ab. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hatte vorgeschlagen, die Provisionen für die Vermittlung von privaten Kranken- und Lebensversicherungen per Gesetz zu begrenzen.
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