Scheinheiligkeit im Tippgeber-Geschäft
Die Versicherungswirtschaft erweckt mitunter den Eindruck, dass eine öffentliche Werbung mit finanziellen Anreizen für die Vermittlung von Kontaktdaten potenzieller Abschlusskandidaten nicht gestattet sei. Doch so einfach ist die Rechtslage nicht. Außerdem nehmen die Versicherer durchaus Geschäft von Maklern an, die auf diese Weise ihre Kunden akquirieren. Versicherer Europa macht es sogar selbst.
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